{"id":2201,"date":"2025-04-20T20:19:09","date_gmt":"2025-04-20T18:19:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/?page_id=2201"},"modified":"2025-08-14T16:13:57","modified_gmt":"2025-08-14T14:13:57","slug":"vereinsstatuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/vereinsstatuten\/","title":{"rendered":"Vereinsstatuten"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-center has-medium-font-size\">Unsere Vereinsstatuten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" style=\"font-size:17px\">Nachstehend finden Sie die offiziellen Statuten unseres Vereins &#8222;Entwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun&#8220; &#8211; sie bilden das Fundament unserer Arbeit und definieren die Ziele, Strukturen und Leitlinien, die uns helfen, gemeinsam wirksame Entwicklungshilfe zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<br>\n<br>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-background wp-block-paragraph\" style=\"background-color:#fdf4e3\"><strong>Statuten des Vereins &#8222;Entwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun&#8220;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<br>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201dEntwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun&#8220;.<br>(2) Er hat seinen Sitz in Bludenz und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Republik \u00d6sterreich.<br>(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Entwicklungspartnerschaft, insbesondere auf medizinischen, wirtschaftlichen und handwerklichen Gebieten in Kamerun.<br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich bestimmte, gemeinsame, ideelle Zwecke. Das Vereinsverm\u00f6gen wird nur im Sinne des Vereinszweckes verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<br>(2) Als ideelle Mittel dienen:<br> Aus\u00fcbung der Entwicklungspartnerschaft zur Verbesserung der medizinischen, wirtschaftlichen und handwerklichen Bereiche in Kamerun durch:<br> a) Bau- und Erhaltungsma\u00dfnahmen sowie Ausstattung von Krankenh\u00e4usern (einschlie\u00dflich den dazugeh\u00f6rigen Personalunterk\u00fcnften) und deren infrastruktureller Erschlie\u00dfung<br> b) Beistellung von medizinischen Hilfsg\u00fctern und Medikamenten<br> c) Hilfestellung bei der administrativen Abwicklung und Organisation des Krankenhausbetriebes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation<br> d) Prophylaktische Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswesens <br> e) Schaffung von Grundstrukturen zur Aus\u00fcbung der handwerklichen Berufe<br> f) Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des Schul- und Bildungswesens<br> g) Personelle Unterst\u00fctzung durch Beistellung von Fach- und Hilfskr\u00e4ften (einschlie\u00dflich Auslandsdienern)<br>(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br> a) Beitrittsgeb\u00fchren und Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<br> b) Spenden und Sammlungen;<br> c) F\u00f6rderungen;<br> d) pers\u00f6nliche Arbeits- und Dienstleistungen vor Ort.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, unterst\u00fctzende und Ehrenmitglieder.<br>(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Unterst\u00fctzende Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen sowie juristische Personen und rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften werden.<br>(2) \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<br>(3) Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern durch die Vereinsgr\u00fcnder, im Fall eines bereits bestellten Vorstandes durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und unterst\u00fctzender Mitglieder bis dahin durch die Gr\u00fcnder des Vereins.<br>(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsf\u00e4higen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.<br>(2) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, so ist sie erst zum n\u00e4chsten Austrittstermin wirksam. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe ma\u00dfgeblich.<br>(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt.<br>(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden. <br>(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstands beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen den ordentlichen und unterst\u00fctzenden sowie den Ehrenmitgliedern zu.<br>(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.<br>(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.<br>(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand \u00fcber die T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<br>(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand \u00fcber den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungspr\u00fcfer einzubinden.<br>(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13), die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 15) und das Schiedsgericht (\u00a7 16).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9 Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Die Generalversammlung ist die \u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Versammlungsort ist Bludenz, Feldkirch, Dornbirn oder Bregenz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(2) Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer binnen vier Wochen statt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder in digitaler Form (z. B. Chat-Dienst oder per E-Mail an die dem Verein bekanntgegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Sie kann auch in digitaler Form (Videokon\u00adferenz) stattfinden.<br>(4) Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.<br>(5) G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<br>(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahme- und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig.<br>(7) Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<br>(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Gegen einen solchen Beschluss steht dem Vorstand als Organ ein Vetorecht zu.<br>(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Obmann\/Obfrau, in dessen\/deren Verhinderung sein\/e\/ihr\/e Stellvertreter\/in. Wenn auch diese\/r verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10 Aufgaben der Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br>a) Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<br>b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungspr\u00fcfer;<br>c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer;<br>d) Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein;<br>e) Entlastung des Vorstands;<br>f) Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr unterst\u00fctzende Mitglieder;<br>g) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<br>h) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<br>i) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Der Vorstand besteht aus Obmann\/Obfrau und Stellvertreter\/in, Schriftf\u00fchrer\/in sowie Kassier\/in.<br>(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br>(3) Die Funktionsperiode des Vorstands betr\u00e4gt vier Jahre; Wiederwahl ist m\u00f6glich. Jede Funktion im Vorstand ist pers\u00f6nlich auszu\u00fcben.<br>(4) Der Vorstand wird vom Obmann\/von der Obfrau, bei Verhinderung von seinem\/seiner\/ihrem\/ihrer Stellvertreter\/in, schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Ist auch diese\/r auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen. <br>(5) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<br>(6) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br>(7) Den Vorsitz f\u00fchrt der\/die Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung sein\/e\/ihr\/e Stellvertreter\/in. Ist auch diese\/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.<br>(8) Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<br>(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entheben; solche Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<br>(10) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<br>(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen\/Ausgaben und F\u00fchrung eines Verm\u00f6gensverzeichnisses als Mindesterfordernis;<br>(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;<br>(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den F\u00e4llen des \u00a7 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a \u2013 c dieser Statuten;<br>(4) Information der Vereinsmitglieder \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeit, die Vereinsgebarung und den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss;<br>(5) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<br>(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Vereinsmitgliedern;<br>(7) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins;<br>(8) Bestellung eines oder mehrerer Projektleiter (\u00a7 14 dieser Statuten).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Der\/die Obmann\/Obfrau f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in unterst\u00fctzt den\/die Obmann\/Obfrau bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte.<br>(2) Der\/die Obmann\/Obfrau vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit in Angelegenheiten, in denen es sich um verpflichtende Rechtsgesch\u00e4fte handelt, der Unterschrift des\/der Obmanns\/Obfrau und des Schriftf\u00fchrers\/der Schriftf\u00fchrerin, in Geldangelegenheiten (verm\u00f6genswerte Dispositionen) des\/der Obmann\/Obfrau und des Kassiers\/der Kassierin. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<br>(3) Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden. <br>(4) Bei Gefahr im Verzug ist der\/die Obmann\/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<br>(5) Der\/die Obmann\/Obfrau f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.<br>(6) Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in f\u00fchrt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.<br>(7) Der\/die Kassier\/in ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<br>(8) Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des\/der Obmanns\/Obfrau dessen\/deren Stellvertreter\/in.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 14 Projektleiter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Ein oder mehrere Projektleiter k\u00f6nnen vom Vorstand f\u00fcr die Dauer eines bestimmten Projektes (bestimmter Projekte) zur Leitung und Koordination der verschiedenen T\u00e4tigkeiten im Rahmen dieser Projekte bestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 15 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<br>(2) Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungspr\u00fcfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Die Rechnungspr\u00fcfer haben dem Vorstand \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung zu berichten.<br>(3) Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer die Bestimmungen des \u00a7 11 Abs. 8 bis 10 dieser Statuten sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 16 Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<br>(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen w\u00e4hlen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum\/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<br>(3) Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">(1) Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. Gegen einen solchen Beschluss steht dem Vorstand als Organ ein Vetorecht zu.<br>(2) Bei Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen beg\u00fcnstigten Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft f\u00fcr die in dieser Rechtsgrundlage angef\u00fchrten, gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. z EStG 1988 beg\u00fcnstigten Zwe\u00adcke zu verwenden.<br>Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat.<\/p>\n\n\n\n<br>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><em>Die Pr\u00fcfung und Genehmigung der Vereinsstatuten erfolgte durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz &#8211; Abt. III &#8211; Polizei und Verkehr (BHBL-III) Aktenzahl : BHBL-III-1403\/0351<\/em><\/p>\n\n\n\n<br>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular has-medium-font-size\" style=\"padding-top:0;padding-bottom:0\"><table class=\"has-ast-global-color-7-background-color has-background has-fixed-layout\" style=\"border-style:none;border-width:0px\"><tbody><tr><td class=\"has-text-align-center\" data-align=\"center\"><strong>Entwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun<\/strong><br><strong>Spendenkonto: Vorarlberger Hypothekenbank   &#8211;   IBAN: AT33 5800 0123 5853 5117&nbsp; BIC: HYPVAT2B<\/strong><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Vereinsstatuten Nachstehend finden Sie die offiziellen Statuten unseres Vereins &#8222;Entwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun&#8220; &#8211; sie bilden das Fundament unserer Arbeit und definieren die Ziele, Strukturen und Leitlinien, die uns helfen, gemeinsam wirksame Entwicklungshilfe zu leisten. Statuten des Vereins &#8222;Entwicklungspartnerschaft f\u00fcr Kamerun&#8220; \u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201dEntwicklungspartnerschaft f\u00fcr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"left-sidebar","site-content-layout":"plain-container","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"disabled","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-2201","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2201","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2201"}],"version-history":[{"count":26,"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2201\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2971,"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2201\/revisions\/2971"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kamerunpartner.com\/home\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2201"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}