außerordentliche Generalversammlung - Einladung |
Vielleicht schaffen wir es, mit dieser Einladung die vorweihnachtliche Hektik zu unterbrechen, kurz inne zu halten um die Gedanken in die Dritte Welt fließen zu lassen, denn untermalt mit einigen Dias werden wir am
Montag, 21. Dezember 2009, 20:00 Uhr eine außerordentliche Generalversammlung abhalten um kurz über die aktuellsten Gegebenheiten zu informieren und um in gemütlicher Atmosphäre unsere Gedanken und Erfahrungen untereinander auszutauschen.
Mit ein wesentlicher Bestandteil dieser Zusammenkunft ist aber auch eine erforderliche Änderung unserer Vereinsstatuten. Dies aus folgendem Grund:Was uns in unserem Vereinswirken längst oberstes Gebot war, wird nun zur gesetzlichen Verpflichtung. Die Rede ist vom umsichtigen Umgang der uns anvertrauten Spendengelder bzw. der Mitgliedsbeiträge. Sicher ist Ihnen aus den Medien nicht entgangen, dass nunmehr die Möglichkeit besteht, unter gewissen Voraussetzungen eine steuerliche Absetzung der Spendengelder zu erwirken. Dies unterliegt allerdings strengsten Kontrollen durch einen Wirtschaftstreuhänder und einer Genehmigung des Finanzamtes. Die bereits stattgefundene Vorprüfung hat ergeben, dass einzelne Paragraphen unserer Vereinsstatuten geändert werden müssen, um in die Liste des begünstigten Empfängerkreises aufgenommen werden zu können.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks derzeitige Situation:
a. Vorträge, Versammlungen und Diskussionsrunden;
b. Gesellschaftliche Zusammenkünfte;
c. Weiterbildung und private Aktivitäten;
d. Informationen über Medien.
a. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge;
b. Spenden und Sammlungen;
c. Förderungen;
d. persönliche Arbeits- und Dienstleistungen vor Ort.
Stellungnahme Finanzamt:
Die unter § 3 (2) angeführten ideellen Mittel müssen zur Zweckerfüllung bestimmt und geeignet sein. Aus den Formulierungen der Mittel soll klar ersichtlich sein, dass sie unmittelbar zur Zweckerfüllung geeignet sind. Dies ist bei den hier genannten Mitteln, wie z.B. Vorträge, Versammlungen und Diskussionsrunden;Gesellschaftliche Zusammenkünfte; Weiterbildung und private Aktivitäten; Informationen über Medien, nicht der Fall.Das Mittel "Gesellschaftliche Zusammenkünfte" ist zu streichen. Änderungsvorschlag:
Ausübung der Entwicklungspartnerschaft zur Verbesserung der medizinischen,
wirtschaftlichen und handwerklichen Bereiche in Kamerun durch
a) Bau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Ausstattung von Krankenhäusern (einschließlich den dazugehörigen Personalunterkünften) und deren
infrastruktureller Erschließung
b) Beistellung von medizinischen Hilfsgütern und Medikamenten c) Hilfestellung bei der administrativen Abwicklung und Organisation des Krankenhausbetriebes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
d) Prophylaktische Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswesens e) Schaffung von Grundstrukturen zur Ausübung der handwerklichen Berufe f) Maßnahmen zur Verbesserung des Schul- und Bildungswesens g) Personelle Unterstützung durch Beistellung von Fach- und Hilfskräften (einschließlich Auslandsdienern)
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge;
b) Spenden und Sammlungen;
c) Förderungen;
d) persönliche Arbeits- und Dienstleistungen vor Ort.
§ 17 Freiwillige Auflösung des Vereines
derzeitige Situation:
Stellungnahme Finanzamt: Die Auflösungsbestimmung (§ 17 Abs.2) erfüllt ebenfalls nicht die Anforderungen für die Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides. Richtigerweise hat es (im letzten Satz) zu lauten: "Im Falle der freiwilligen Auflösung, bei behördlicher Aufhebung des Vereines, sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar für spendenbegünstigte Zwecke im Sinne des § 4a Z. 3 EStG 1988 zu verwenden."
Änderungsvorschlag: § 17
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