Spendenabsetzbarkeit Drucken

Ihre Spende an den Verein 
 „Entwicklungspartnerschaft für Kamerun“ 
ist steuerlich absetzbar

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar

Mit Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.03.2010 ist offiziell bestätigt, dass Spenden an den Verein „Entwicklungspartnerschaft für Kamerun“ ab 23.03.2010 steuerlich absetzbar sind. 

Der Verein scheint in der„Liste der spendenbegünstigen Empfänger“ beim Bundesministerium für Finanzen unter der Registrierungsnummer SO 1982 auf. 

 


Die Kriterien für eine Absetzbarkeit:

  • Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf (bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen den betreffenden Kontoauszug). Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit. 
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name und Ihr Geburtsdatum angeführt ist. 
  • Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 Prozent Ihres vorjährigen Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10 Prozent des Vorjahresgewinns.  
  • Die Summe Ihrer Spenden werden durch uns jährlich dem Finanzamt gemeldet und finden daher automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung Berücksichtigung.
Allgemeine Informationen  zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.